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Polhuis Architekten + Energieberater

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Q & A

1. „Wir haben da nur eine grobe Idee – lohnt es sich überhaupt schon, mit einem Architekten zu sprechen?“

 

Definitiv. Gerade am Anfang können viele Fragen geklärt werden, bevor unnötige Kosten entstehen. Oft geht es zunächst darum herauszufinden, was auf dem Grundstück überhaupt möglich ist, welche Anforderungen es gibt und wie man Wünsche sinnvoll umsetzen kann. Ein erstes Gespräch dient dabei vor allem der Orientierung und ist bei uns selbstverständlich kostenfrei.

 

2. „Braucht man für ein normales Einfamilienhaus überhaupt einen Architekten oder geht das auch einfacher?“

 

Natürlich gibt es verschiedene Wege, am Ende wird aber immer eine bauvorlageberechtigte Person benötigt. Der Vorteil eines Architekten liegt jedoch darin, dass das Haus individuell geplant wird – passend zu den eigenen Bedürfnissen, dem Grundstück und dem Budget. Außerdem begleitet ein Architekt das Projekt unabhängig und vertritt die Interessen des Bauherrn, nicht die eines bestimmten Herstellers oder Systems.

 

3. „Was macht ein Architekt eigentlich während der Bauphase? Wenn die Pläne fertig sind, müsste doch alles klar sein, oder?“

 

Gerade während der Bauphase entstehen zahlreiche Abstimmungen zwischen den einzelnen Gewerken. Der Architekt übernimmt dabei die Koordination der Abläufe, kontrolliert die Ausführung der Arbeiten, prüft Rechnungen und achtet darauf, dass die Planung fachgerecht umgesetzt wird. So können mögliche Fehler frühzeitig erkannt und unnötige Mehrkosten vermieden werden.

 

Welche Leistungen der Architekt übernehmen soll und welche Aufgaben man selbst ausführen möchte, kann dabei selbstverständlich ganz individuell festgelegt werden.

 

 

4. „Uns wurde gesagt, man sollte mehrere Angebote von Handwerkern einholen – wie läuft sowas normalerweise ab?“

 

Dafür werden sogenannte Ausschreibungen erstellt. Dabei werden Leistungen genau beschrieben, damit Angebote überhaupt vergleichbar sind. Ohne eine klare Leistungsbeschreibung ist oft schwer erkennbar, welche Arbeiten tatsächlich enthalten sind. Durch Ausschreibungen entsteht mehr Transparenz bei Preisen und Leistungen.

 

5. „Ab wann braucht man denn überhaupt offiziell einen Architekten oder Bauantrag?“

 

Das hängt immer vom jeweiligen Bauvorhaben und vom Bundesland ab. Bei Wohnhäusern, größeren Umbauten, Nutzungsänderungen oder Anbauten wird in der Regel ein bauvorlageberechtigter Planer benötigt. Viele kleinere Maßnahmen wirken auf den ersten Blick unkompliziert, müssen rechtlich aber trotzdem geprüft werden.

In NRW sind beispielsweise Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche und 4,50 m Tiefe häufig genehmigungsfrei (§ 62 BauO NRW) – die genauen Regelungen kann man dort direkt nachlesen, dennoch müssen alle örtlichen Bauvorschriften eingehalten werden.

 

6. „Woran erkennt man eigentlich, ob sich eine Sanierung noch lohnt oder ein Neubau sinnvoller wäre?“

 

 

Das hängt vom Zustand des Gebäudes, der gewünschten Nutzung, den energetischen Anforderungen und dem Budget ab. Ein Umbau ist nicht automatisch günstiger als ein Neubau – gerade bei großen oder älteren Gebäuden können Bestand, Statik und Technik den Aufwand deutlich erhöhen. Bei klassischen Wohnhäusern ist eine Sanierung bei passender Raumaufteilung jedoch oft wirtschaftlicher als ein kompletter Neubau. Gleichzeitig spielen Nachhaltigkeit und „graue Energie“ eine wichtige Rolle, da bestehende Bausubstanz weiter genutzt wird. Besonders bei älteren und schlecht gedämmten Häusern können zudem Förderungen die Sanierung zusätzlich attraktiv machen.

 

7. „Darf man auf seinem Grundstück eigentlich bauen, was man möchte?“

 

 

Nicht ganz. Was gebaut werden darf, wird meist durch einen Bebauungsplan geregelt – dort sind beispielsweise Gebäudegrößen, Dachformen, Baugrenzen oder Nutzungen festgelegt. Gibt es keinen Bebauungsplan, richtet sich die Zulässigkeit häufig nach § 34 BauGB, also danach, wie sich das Gebäude in die vorhandene Umgebung einfügt. Zusätzlich können örtliche Vorgaben wie Gestaltungssatzungen, Stellplatzsatzungen oder Abstandsflächen berücksichtigt werden müssen.

 


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